Independent Event GmbH / Shutdown Festival
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „Independent Event GmbH“, nachstehend "Independent Event" genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von Independent Event. Independent Event als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von Independent Event.
Siehe Hausordnung
Bei einer behördlich verfügten Absage des Events (zum Beispiel durch den Coronavirus) können erworbene Tickets bis zwei Monate nach Eventdatum (gegen Refundierung der Kosten) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden darf. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder dem Ersteller des Bildes / Videos.
Independent Event GmbH ist es gestattet die Foto, Video oder Audio Aufnahmen zur Bewerbung und Berichterstattung zu verwenden. Independent Event GmbH ist es gestattet sämtliche Aufnahmen an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung durch diese weiterzugeben. Dabei wird ausdrücklich auf das Recht zur Nennung des Urhebers verzichtet. Independent Event GmbH ist bemüht sofern es praktikabel ist den Urheber zu nennen, wobei die Entscheidung dazu einzig bei der veröffentlichenden Instanz liegt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtstand Salzburg Stadt.
Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Shutdown Festival übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird Independent Event das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.
Jegliche Aufzeichnung ob Foto, Video oder Audio müssen bei Veröffentlichung wenigstens gut sichtbar/hörbar als Aufnahmen vom Shutdown Festival gekennzeichnet werden.
Im Bezug auf Videos insbesondere welche die auf die Plattform Youtube hochgeladen werden ist es untersagt im Video Titel Formulierungen wie „offiziell“ oder „official Aftermovie“ oder Formulierungen die anmuten lassen, es handle sich dabei um ein offizielles Shutdown Festival Video zu benutzen.
Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genannte schriftliche Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen Independent Event geltend gemacht werden.
Von Independent Event wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur Verfügung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur Verfügung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kümmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt Independent Event keine Aufenthaltsräume, Büros oder Sonstiges für den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur Verfügung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafür vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am Erfüllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten Independent Event daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzüglich einer Aufwandsgebühr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschließlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Übernahme-Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Übernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgeführt oder kein Übernahme-Protokoll ausgefüllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.
Independent Event übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. Ausdrücklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. Für alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch für Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet für alle Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei geführt. Eine Haftung von Independent Event gegenüber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigeführte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzüglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.
Als Zahlungsziel gilt ausschließlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebührt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.
Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.
Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller österreichischer Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Österreich geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@revolutionevent.com senden und zusätzlich in analoger Form am Erfüllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur Erfüllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (Führerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Österreich anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von Independent Event zu beauftragen oder Leistungen im Namen von Independent Event in Anspruch zu nehmen.
Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.
Jeder Vertragspartner haftet für die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von Independent Event verursacht, stellt Independent Event eine Rechnung über die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, für den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war.
Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete Bühne zur Verfügung steht.
Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge - auch ohne Angabe von Gründen - vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn Independent Event ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Independent Event gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedürfen für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für, im Zuge von vorgenommenen Arbeiten, verloren gegangene oder beschädigte Daten. Der Auftragnehmer haftet weiters nicht für die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer überprüft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, und kann daher für nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).
Die Mietzeit beläuft sich grundsätzlich auf die vereinbarte Mietdauer. Über diese Mietdauer hinausgehende Zeit wird, bei Absicht des Kunden, zusätzlich verrechnet. Independent Event behält sich das Recht, die Rückholung der Inventarien aus Dispositionsgründen zu verzögern. Diese durch Independent Eventverursachte Verzögerung bei der Rückholung wird nicht in Rechnung gestellt. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Leihartikel beim Kunden und endet mit Rückholung durch Independent Event oder mit einem dazu beauftragten Frächter. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe des jeweilig vereinbarten Abholort durch den Kunden und endet mit Rückgabe an der Rampe desselben Abholhortes, bzw. eines anderen vereinbarten Ortes.
Für die Verlängerung der Mietzeit ist die ausdrückliche Bestätigung von Independent Event vor Auslauf der Mietzeit einzuholen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Mietverlängerung behält sich Independent Event vor, die Mietartikel zum ursprünglich vereinbarten Abholdatum zurückzunehmen. Die Verlängerung der Mietzeit wird zu den jeweilig geltenden Tarifen verrechnet.
Für Nachbestellungen ist Independent Event erst nach schriftlicher Bestätigung der Erfüllung haftbar. Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif von Independent Event verrechnet
Der Kunde verpflichtet sich über die gesamte Mietdauer die Verantwortung über geliehene Leihgegenstände zu übernehmen. Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Leihartikel müssen inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprünglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden – insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Abnahmekontrolle erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt – Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch Independent Event beanstandet und verrechnet werden – und findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark oder einem Frächter von Independent Event bzw. Rückgabe durch den Kunden statt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der Überprüfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl von Independent Event kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die günstigere Variante gewählt wird. Beschädigte, irreparable Leihinventarien (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats(ausgehend vom Rückgabedatum) im jeweiligen Lager von Independent Event zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihinventar entsorgt. Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich Independent Event vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gültigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen. Nicht zurückgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihinventar kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung am jeweiligen Standort von Independent Event zurückgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihinventar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung retour bringen oder für die durch die Beauftragung von Independent Event entstandenen Kosten aufkommen muss.
Die zur Verfügung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Independent Event verrechnet.
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihinventar nach den geltenden Gesetzen der StVO transportiert zu werden. Für jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden.
Der Gefahrenübergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der Gefahrenübergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch Independent Event oder einem Frächter erfolgt der Gefahrenübergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Independent Event vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.
Der Kunde hat vor Verwendung des Leihinventars dieses auf seine volle Verwendungstauglichkeit zu prüfen. Fehlerhaftes Inventar darf nicht verwendet werden und ist Independent Event sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird Independent Event von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen, hält der Kunde Independent Event schad- und klaglos.
Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und Independent Event etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.
Der Kunde zahlt nach den mit Independent Event vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Übernahme der Sache fällig. Independent Event behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Independent Event möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jedweder von Independent Event gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von Independent Event hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.
Der Auftragnehmer haftet nicht durch Schäden, die von durch ihn zur Verfügung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. Für die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Auftraggebers.
Für Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gültige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der Zurverfügungstellung bis zur Rückstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die über eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen. Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der für die Technik zur Verfügung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schützen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. Kühlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dürfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum von Independent Event durch Fremdverschulden, Gefahr für Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (Bühne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden Independent Event von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrücklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. Für urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. Für entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist Independent Event nie haftbar zu machen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.